Erfindungs- und Patentberatung
Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit können Erfindungen entstehen. Diese müssen Sie aufgrund des Arbeitnehmererfindergesetzes Ihrem Arbeitgeber melden. Häufig ist aber nicht auf den ersten Blick klar, ob ein Forschungsergebnis überhaupt eine Erfindung ist und ob es patentierbar ist. Im Gespräch mit der Erfinderberatung können Sie diese Fragen klären. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den formalen Rahmenbedingungen und den an der TUC geltenden Verfahrensabläufen.
- Beratung zu allen Fragen rund um Erfindungen und Patente
- Bearbeitung von Erfindungsmeldungen
- Koordinierung von Patentanmeldungen
Kontakt
Mathias Liebing
Telefon: +49 5323 72-7754
E-Mail: mathias.liebing@tu-clausthal.de